In den letzten zwei Wochen wurde innerhalb der Stadtverwaltung fast täglich beraten, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Weihnachtsmarkt in Bad Frankenhausen stattfinden kann.
Die angemeldeten Händler für den Bad Frankenhäuser Weihnachtsmarkt drängten seit Tagen zurecht die Stadtverwaltung eine Entscheidung zu treffen, da Waren und ähnliches einzukaufen sind und die Händler zurecht die Angst hatten, dass der Weihnachtsmarkt womöglich kurz vor Beginn aufgrund von Verordnungen abgesagt würde.
„Wir hatten als Bürgermeister des Kyffhäuserkreises gemeinsam mit dem Landkreis am 03. November 2021 eine Videokonferenz zur Thematik Weihnachtsmärkte. Aufgrund der damaligen Grundlagen wäre ein Weihnachtsmarkt ohne 2G oder 3G Beschränkungen möglich gewesen. Einzig und allein die Vorgabe von 2,5 m² pro Besucher gab es, sodass wir auf den Marktplatz maximal 490 Besucher gleichzeitig hätten zulassen dürfen. Unter diesen Voraussetzungen haben wir den Weihnachtsmarkt in den letzten Wochen weiter geplant“, so Bürgermeister Matthias Strejc.
Die Infektionszahlen stiegen seitdem im Kyffhäuserkreis täglich stark an und es kamen Zweifel in der Verwaltung auf, den Weihnachtsmarkt ohne Zutrittsbeschränkungen durchzuführen.
„Am Montag noch haben wir uns dazu entschlossen, den Weihnachtsmarkt durchzuführen und zur Sicherheit aller Händler, Künstler und vor allem auch der Gäste die Pflicht zur Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Test geplant. So hätten die Besucher die Sicherheit gehabt, dass sich nur negativ getestete Personen auf dem Weihnachtsmarktgelände aufhielten“, so Bürgermeister Strejc. Die Stadtverwaltung hatte daher bereits Anfang der Woche mit dem DRK Kyffhäuserkreis und den örtlichen Apotheken gesprochen, wie man an den Tagen des Weihnachtsmarktes ein mobiles Testzentrum hätte aufbauen können.
Als nun gestern in der Videokonferenz der Bürgermeister und der Kreisverwaltung bekannt gegeben wurde, dass in der neuen Landesverordnung unter anderem für Weihnachtsmärkte ab dem 25. November 2021 die 2G-Regel gilt, hielt die Stadtverwaltung dennoch am Weihnachtsmarkt fest.
„Mir ist bewusst, dass durch die 2G-Regel nur bestimmte Personengruppen hätten kommen können, aber bevor wir auch in diesem Jahr keinen Weihnachtsmarkt in Bad Frankenhausen gehabt hätten, wäre dieser Kompromiss hinnehmbar gewesen.“, so der Bürgermeister.
Allerdings haben heute Vormittag sehr viele Händler der Weihnachtsmarkthütten aufgrund der 2G-Regel abgesagt. Zum einen, weil diese nicht ausreichend geimpftes oder genesenes Personal haben und zum anderem aus Sorge, dass sehr wenig Besucher kommen würden.
„Ich kann die Händler verstehen und mache ihnen auch keinerlei Vorwürfe, nur mit drei oder vier Ständen brauchen wir keinen Weihnachtsmarkt in Bad Frankenhausen durchzuführen. Aus diesem Grund haben wir heute den Markt für das Wochenende am 1. Advent abgesagt.“, so Matthias Strejc
Auch Alternativen, wie sie von der Fraktion GfbF vorgeschlagen wurden, die Stände in der kompletten Innenstadt zu verteilen hat die Stadtverwaltung geprüft. „Im Ergebnis wäre auch diese Veranstaltung unter die 2G-Regel gefallen. Dies ist nun auch bereits in der neuen Verordnung des Landkreises so angegeben.“, so der Bürgermeister.