Informationen zur Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert gegen das Grundgesetz verstößt. Im November 2019 wurde das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Neuer Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 1.1.22. Das ist der Stichtag, auf den die neuen Grundsteuerwerte festgestellt werden. Ab dem 1.7.22 sind die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt einzureichen. Im Zeitraum 1.7.22 bis 31.12.23 werden die Grundsteuerwerte durch die Finanzämter festgestellt und die Daten an die Kommunen weitergeleitet. 2024 erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommunen. Ab dem 1.1.25 ist die neu berechnete Grundsteuer auf Grundlage des Grundsteuerbescheides der Kommune zu zahlen.

Weitere Informationen zu der anstehenden Grundsteuerreform in der Bundesrepublik Deutschland
finden Sie unter nachfolgendem Link:
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