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Pressemitteilung des Landratsamtes Kyffhäuserkreis

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10. Dezember die notwendigen Änderungen der Kreislaufwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung beschlossen.

Damit werden Neuregelungen insbesondere zum Textilabfall und zur Anhebung der Abfallgebühren in geltendes Recht umgesetzt.

Die Regelungen zum Textilabfall waren aufgrund der Vorgaben höherrangigen Rechts notwendig geworden. So wird es auch künftig Bürgern möglich sein, Alttextilien an den Standorten der Remondis Kyffhäuser GmbH in Sondershausen sowie der Remondis GmbH & Co. KG in Bad Frankenhausen, Ortsteil Ringleben, in die dort bereitgestellten Alttextilien-Container während der Öffnungszeiten zu entsorgen.

Die Anhebung der Abfallgebühren folgt landesrechtlichen Vorgaben zur auskömmlichen Deckung der tatsächlichen Kosten der Entsorgung. Die Neukalkulation erfolgte in fachlicher Begleitung durch einen renommierten Dienstleister im Auftrag des Landkreises für den Zeitraum 2026-2029, nachdem die Abfallgebühren seit 2019 stabil gehalten werden konnten.

Die Rechtsgrundlagen treten am 01.01.2026 in Kraft.

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