Kurstraße ist jetzt verkehrsberuhigter Bereich
Seit vielen Jahren sind einige Verkehrsbereiche vom Anger sowie die Rosengasse, Goethestraße und Am Quellgrund als verkehrsberuhigte Bereiche freigegeben. Nur auf wenigen hundert Metern der Kurstraße war die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zugelassen. Es war demnach aus verkehrstechnischer Sicht zweckmäßig, die Kurstraße ebenfalls als verkehrsberuhigten Bereich einzurichten und die Straßen zusammenzuführen.
Im Ergebnis finden die Verkehrsteilnehmer in den genannten Straßen jetzt eine einheitliche Verkehrsregelung vor. Darüber hinaus konnten durch diese Maßnahme vier Verkehrszeichen eingespart werden.
Die Parkflächen in der Kurstraße bleiben weiterhin bestehen und werden gekennzeichnet. Auch die Kurzeitparkflächen auf dem Anger werden in diesem Zusammenhang neu gekennzeichnet und für die Verkehrsteilnehmer besser sichtbar gestaltet.
Abschließend noch eine Zusammenfassung der wichtigsten Verkehrsregeln in verkehrsberuhigten Bereichen:
- Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
- Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
Stadtverwaltung Bad Frankenhausen
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit & Ordnung