Am 23.02.2025 findet voraussichtlich die Neuwahl des Bundestages statt.

Für diese Wahl sucht die Stadt Bad Frankenhausen wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sich ehrenamtlich an der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl in den Wahllokalen beteiligen.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eines Wahlvorstandes haben unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Überprüfung von Wahlscheinen
  • Ausgabe des Stimmzettels
  • Vermerk über die Wahlteilnahme am Wählerverzeichnis
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Zählung der Wähler
  • Zählung der Stimmen
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses (Auszählung der Stimmzettel)

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bekommen im Vorfeld an die Wahl eine entsprechende Schulung, um bestmöglich mit den genannten Aufgaben vertraut gemacht zu werden.

Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein, d. h. sie müssen Deutsche i. S. d. Art. 116 Grundgesetz sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Stadt Bad Frankenhausen ihren Hauptwohnsitz haben und spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.

Wer als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/in tätig sein möchte, meldet sich bitte bis zum 31.01.2025 schriftlich oder persönlich in der

Stadtverwaltung Bad Frankenhausen

Hauptamt

Markt 1

06567 Bad Frankenhausen

Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch telefonisch unter der Nummer: 034671 / 720 29 zur Verfügung.

 

Die Bereitschaftserklärung bei Interesse bitte ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Hauptamt, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen oder per E-Mail an wahl@bad-frankenhausen.de übermitteln.

Interessenbekundung Wahlhelfer Bundestagswahl

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