Schöffenwahl 2023


Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028
Am 31. Dezember 2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen. Damit beginnt am 01. Januar 2024 bundeseinheitlich die neue 5-jährige Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen an den Amts- und Landgerichten.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die für eine fünfjährige Amtsperiode in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten ihres Wohnsitzbereiches in der Hauptverhandlung mitwirken. Als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung sollen Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu gesetzeskonformen Verhalten stärken. Sie bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Gerichtsverfahren ein und üben ihr Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Schöffen tragen mit dazu bei, dass das Recht dem sozialen Wandel und dem gesellschaftlichen Verständnis von Gerechtigkeit angepasst wird. Schöffen sind Teil der Rechtsprechung und erfüllen eine wichtige Aufgabe im Rechtsstaat. Das Schöffenamt bietet eine gute Möglichkeit, sich ehrenamtlich in unser Gemeinwesen einzubringen.
Das Ehrenamt als Schöffe kann nur von Deutschen ausgeübt werden. Es kann sich jede Person bewerben, die mit Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 69 Jahre ist und in der Gemeinde wohnt. Eine besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt. Wichtig dagegen ist das ständige Bemühen um Objektivität und Unparteilichkeit sowie das sich Bekennen zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Grundlage für die im September/Oktober 2023 stattfindende Schöffenwahl beim Amtsgericht Sondershausen bildet eine gemeindliche Vorschlagsliste, die vom Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen im Juni 2023 zu beschließen ist. Die Liste wird danach eine Woche öffentlich ausgelegt und nach Auslegung dem Amtsgericht zugeleitet.
Wenn Sie Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt haben, dann nutzen Sie für Ihre Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 dieses Formular
Schicken Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular bis zum 28. April 2023 per Post an die
Stadtverwaltung Bad Frankenhausen
Hauptamt
Markt 1
06567 Bad Frankenhausen
oder gerne auch an die E-Mail-Adresse: verwaltung@bad-frankenhausen.de
Ihr Ansprechpartner:
Weitere Informationen über das Schöffenamt gibt es unter https://schoeffenwahl2023.de/ und https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl, sowie mit nachstehenden Informationen:
• Kurzanleitung zum Schöffenamt in zehn Schritten